Bauordnung

Die Bauordnung, auch als Landesbauordnung vom Bundesland bezeichnet, ist beim öffentlichen Baurecht ein essenzieller Bestandteil. Eine Bauordnung regelt im Grunde als Hauptbestandteil vom Bauordnungsrecht die Bedingungen, die bei einem Bauvorhaben beachtet werden müssen. Die Bedingungen einer Bauordnung nehmen Bezug auf das Grundstück und dessen Bebauung. Hierzu gehören die Erschließung, die Art der Baunutzung, die Brandschutz- und Sozialabstände, die Gemeinschaftseinlagen, Spiel- und Stellflächen, den Nachbarschutz, das gesunde Wohnen, heißt also die Belichtung, Raumhöhe, Schall-, Wärme- und Kälteschutz, die Feuerwiderstandsklassen von den Bauteilen, die Eignung der Bauprodukte, die Standsicherheit, die Flucht- und Rettungswege sowie de Sicherheit der Baustelle und des Bauwerks. Aber nicht nur die materiellen Regelungen bestimmen die Bauordnung, auch Formalien vom Bauordnungsrecht, beispielsweise der Ablauf vom Baugenehmigungsverfahren, die Organisation von den Bauaufsichtsbehörden und auch die Bedingungen für eine Bauvorlageberechtigung.
Es gibt weitere Ergänzungen der Bauordnung mit Erlassen und auch Durchführungsbestimmungen. Außerdem auch technische Bestimmungen für den Bau und Baunormen, die bauaufsichtlich eingeführt worden sind. Zum Bauordnungsrecht gehören auch die Bereiche der Garagenverordnung und Prüfungsbestimmungen zu den Schornsteinen, Kamine, Betriebe oder auch Kleinkraftwerke. Dies findet auch bei der Bauordnung von den Bundesländern in Österreich Anwendung. Allerdings können hier verschiedene Einschränkungen von den Gemeinden durch die Gemeindebauordnung oder die Gemeindesatzung festgelegt werden.

Es gibt eine Musterbauordnung, welche die dem Landesrecht zugehörigen Landesbauordnungen nach Möglichkeit vereinheitlichen soll. Durch die Vertreter der Bundesländer, der so genannten Bauministerkonferenz, wird sie immer wieder aktualisiert. Die Bauordnung aller Länder geht auf die Musterbauordnung zurück. Im Grunde kann davon ausgegangen werden, dass sich die Vorschriften im Wesentlichen gleichen. Unterschiede sind nur in Details zu erkennen. Die derzeit aktuelle Musterbauordnung stammt aus 2002 und ist letztmalig im Oktober 2008 geändert worden. Welche einzelne Definition für das jeweilige Bauvorhaben gültig ist, ist der gültigen Landesbauordnung zu entnehmen.

Die MBO ist in sechs Teile gegliedert, welche wiederum in weitere Abschnitte gegliedert sind. Mit dem ersten Teil werden die allgemeinen Vorschriften geregelt. Im zweiten geht es um das Grundstück und dessen Bebauung, im dritten um bauliche Anlagen, im vierten um die am Bau Beteiligten, im fünften um Bauaufsichtsbehörden und Verfahren und im sechsten um Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften. Für fast jedes Bundesland gibt es eine Bauordnung, welche durch die Bundeslandkürzel vor der BO (Bauordnung) zu erkennen sind.