Baunebenkosten

Wer bauen möchte, muss mit vielen Kosten rechnen. Dabei fallen aber nicht nur die alleinigen Kosten für den Hausbau an, sondern auch eine Vielzahl Baunebenkosten. Hier gehören unter anderem die Geldbeschaffungskosten, Notarkosten, Gebühren für die Eintragung der Hypothek in das Grundbuch und Maklergebühren. Es gehören aber weitaus mehr Kosten dazu, welche bei Kostenvoranschlägen meist nicht mit aufgeführt werden. Hierzu gehört die Grundgewerbssteuer, welche bei jedem Kauf eines Grundstückes anfällt. Auch können Bereitstellungszinsen anfallen, wenn ein Vertrag für ein Darlehen abgeschlossen wird, welches vor dem eigentlich vereinbarten Termin ausgezahlt wird. Auch Kosten für eine eventuell in Anspruch nehmende Zwischenfinanzierung fallen unter die Baunebenkosten. Ein Bauherr hat es nicht leicht, wenn man sich die ganzen Baunebenkosten einmal ansieht, denn die bislang genannten sind nur ein Bruchteil der gesamten Nebenkosten. Hinzu kommen auch Gebühren für den Bauantrag, die Statik, die Versorgung mit Strom und Wasser, ohne dies kann nämlich kein Haus gebaut werden. Baunebenkosten bilden auch die Absperrungen der Straße und Wege sowie die Vermessung vom Grundstück, welche durch das Katasteramt vorgenommen wird. Weiterhin fallen Heizkosten an, denn ein Bau muss in der Winterzeit beheizt werden. Auch die Versicherungen, die für den Bau notwendig sind, fallen unter die Baunebenkosten. Da viele Bauten in Eigenleistung gemacht werden, bei welchen Bekannte, Verwandte und Freunde helfen, ist eine Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Hinzu kommt eine Unfallversicherung oder die Bau-Berufsgenossenschaft. Wer geglaubt hat, dass diese ganzen Nebenkosten nur einen kleinen Teil der Baukosten ausmachen, liegt falsch, denn die Baunebenkosten machen etwa 20 Prozent der gesamten Baukosten aus. Daher dürfen bei einer Kalkulation für ein Baudarlehen auch die Baunebenkosten keinesfalls unterschätzt werden. Damit aber die Baunebenkosten im Rahmen gehalten werden, gibt es eine Grundregel vom Gesetz. Dadurch sollen unkontrollierte in die Höhe steigende Honorare und auch Gebühren vermieden werden. Die Kostenermittlung wird nach DIN 276 geregelt und die notwendigen Mittel für den Bau werden so übersichtlicher.
Eine grobe Unterteilung für die Baunebenkosten macht man dadurch, dass die Kosten in behördliche und privatwirtschaftliche Nebenkosten unterteilt werden. Muss beispielsweise für den Rohbau ein Kostenfaktor von 100.000 Euro eingerechnet werden, fallen zusätzlich noch 20.000 bis 25.000 Euro Baunebenkosten an. Eine großzügige Einplanung ist besser als eine zu knappe Kalkulation.