Bei der Aufnahme von einem Darlehen muss nicht zwingend die tatsächlich aufgenommene Darlehenssumme vom Kreditgeber ausbezahlt werden, denn diese richtet sich nach dem Auszahlungskurs. Dieser gibt den Anteil in Prozent an, der von einem Darlehensbetrag ausbezahlt wird. Liegt der Auszahlungskurs unter dem Darlehensnominalbetrag, ist im Bankwesen von einem so genannten Damnum oder Disagio die Rede. Bei einer Baufinanzierung wird in der Regel ein Auszahlungskurs von 100 Prozent vereinbart. Üblich ist dies vor allem bei Krediten, die von Privatpersonen aufgenommen werden und für eine Finanzierung einer Immobilie, die zur Selbstnutzung dient, verwendet werden. Handelt es sich um Immobilien, die nicht für eine Selbstnutzung vom Eigentümer dient, sondern für die Vermietung, liegt der Auszahlungskurs in der Regel unter 100 Prozent. Ein Grund hierfür bilden die steuerlichen Umstände, denn ein Damnum kann steuermindernd sofort geltend gemacht werden. Dadurch sinkt die Steuerlast vom Kreditnehmer in dem Jahr der Aufnahme des Darlehens.
Auswirkung hat der Auszahlungskurs auf den effektiven Jahreszins von einem Darlehen. Ein Kurs, der unter 100 Prozent liegt, führt zwischen dem Effektiv- und Nominalzins zu erheblichen Abweichungen. Selbst wenn ein Darlehen nicht zu einem Auszahlungskurs von 100 Prozent ausgezahlt wird, und wird der Nominalzins trotz allem auf das gesamte Nominaldarlehen bezogen, zahlt der Kreditnehmer auch die Zinsen für den Anteil des Darlehens, der nicht ausgezahlt worden ist. Aus diesem Grund steigt auch der Effektivzins erheblich. Meistens können sich die Kreditnehmer bei starken Schwankungen von Effektiv- und Nominalzins darauf verlassen, dass ein Darlehen mit einem unter 100 Prozent liegenden Auszahlungskurs ausgereicht wird. Geltung findet dies unter anderem auch bei speziellen Krediten aus einem Darlehensprogramm der öffentlichen Hand, beispielsweise von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hierbei dienst das Disagio oder Damnum dazu, dass Vorhaben, die förderungswürdig sind, besser gestellt werden und keine verschiedenen Zinssätze festzulegen sind.
Bei einem Auszahlungskurs von weniger als 100 Prozent handelt es sich oft um eine Zinsvorauszahlung, welche der Kreditnehmer bezahlt, um später eine geringere Belastung zu haben. Der Auszahlungskurs liegt dann bei 90 bis 97 Prozent. Es kann auch die Verabredung eines Abschlags sein, welcher den Auszahlungskurs verringert. Es bleibt aber immer der Fall, dass 100 Prozent an den Kreditgeber zurückzubezahlen sind.