Annahmeerklärung

Wird ein Vertrag geschlossen, folgt auf diesen im Grunde immer eine Annameerklärung. Diese kann sowohl von einem Unternehmen, als auch der Privatperson zugestellt werden.
Die Annahmeerklärung von Unternehmen wie Banken oder Versicherungen: Stellt ein Kunde bei der Bank oder der Versicherung einen Antrag für ein Darlehen oder die Übernahme einer Versicherung, kommt ein Vertrag meist erst dann zu Stande, wenn die Bank oder der Versicherer, eine Annahmeerklärung an den Kunden gesendet hat. In dieser sind die wichtigsten Punkte aufgeführt, die mit dem Vertrag geregelt sind. Handelt es sich um eine Erklärung der Annahme für einen Kredit, kann der Kunde nach deren Zugang davon ausgehen, die Kreditsumme ausbezahlt zu bekommen, sobald der Vertrag unterschieben worden ist. Es sind in der Annahmeerklärung der Kreditnominalbetrag und auch der festgelegte Zinssatz enthalten. Damit aber nach einer Annahmeerklärung auch der Vertrag zu Stande kommen kann, müssen die Unterlagen, die noch fehlen, und auch die benötigten Sicherheiten, welche vor der Kreditauszahlung zu stellen sind, aufgelistet sein.

Annahmeerklärung von Privatpersonen: Verbraucher, also Privatpersonen, bekommen nicht selten Angebote von Unternehmen für eine Leistung. Dies kann ein Kredit, eine Versicherung oder auch Dienstleistung sein. Durch das Zusenden der Annahmeerklärung an das Angebot stellende Unternehmen erklärt sich der Verbraucher mit den im Angebot festgelegten Bedingungen einverstanden. Hat der Verbraucher die Erklärung akzeptiert und die notwendigen Unterlagen für das zu Stande kommen eines Vertrages vorgelegt, wird der Vertrag geschlossen. In diesem werden nochmals die im Angebot enthaltenen Leistungen und Bedingungen aufgeführt.
Eine Annahmeerklärung, die im Bezug auf ein Angebot akzeptiert wird, muss im Wesentlichen mit dem Inhalte und den einzelnen Punkten des Angebots übereinstimmen. Wird für ein Rechtsgeschäft keine Vertrags- oder Gesetzesform vorgeschrieben, kann eine Annahme der Erklärung auch formlos erfolgen. Auch ein konkludentes Verhalten ist bei einer Annahme zulässig.

Wird eine Annahmeerklärung angefechtet, geschieht dies nach allgemeinen Regeln. Anzufechten ist eine Erklärung unter anderem, wenn Angebot und Annahmeerklärung nur scheinbar das gleiche bezeichnen. In einem solchen Fall liegt ein Dissens, eine Meinungsverschiedenheit, vor, welche durch eine zusätzliche Vertragsauslegung geklärt werden muss. Andernfalls führt dieser Dissens zu einer Nichtigkeit der Vertragsverhältnisse. Muss eine Annameerklärung innerhalb von einer Frist erfolgen, verfällt das dazugehörige Angebot mit Ablauf der Frist und der Empfänger der verspäteten Annahmeerklärung ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.