Agio

Das Agio, auch als Aufgeld bezeichnet, ist ein Preisaufschlag, welcher in Geldeinheiten oder Prozent angeben wird. Das Gegenteil zum Agio stellt das Disagio, das Abgeld, dar. Es muss neben dem Nominalbetrag, beispielsweise von einem Darlehen, zusätzlich an den Darlehensgeber bezahlt werden. Auf diese Weise wird ein Darlehen zwar zu 100 Prozent ausbezahlt, allerdings müssen zum Beispiel 102 Prozent zurückbezahlt werden. Das Agio kann auch als eine Art Gebühr für das Darlehen betrachtet werden, welcher nicht nur den effektiven Jahreszins und somit die Gesamtkosten eines Darlehens erhöht. Die Zinszahlung erfolgt aber trotz des Agios auf den Nominalbetrag, wodurch sich die Gesamtbelastung der Zinsen, die zu tragen sind, verringert werden. Bei einem Darlehen ist es meist günstiger, ein Agio zu wählen. Wird einem, beim Antrag von einem Darlehen die Wahl zwischen Agio und Disagio gestellt, sollte möglichst das Agio genutzt werden, da die gesamte Darlehenssumme ausgezahlt wird. Ein Disagio müsste man mit eigens aufgebrachten Mitteln finanzieren. Das Agio bei einem Darlehen beträgt oft 5 Prozent, allerdings gibt es bei Internetbanken auch die Möglichkeit, das Aufgeld zu sparen. Besonders im Bereich des Wertpapierhandels wird der Begriff Agio häufig zu finden sein. Hier wird ein Aufgeld oft als ein Ausgabezuschlag auf die Fonds zugerechnet. Bei einer Aktienemission wird Agio in eine Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft eingestellt und ist dann ein Teil des Eigenkapitals in der Bilanz. Das Agio bildet den Differenzbetrag von Nennwert und Kurswert, oder Emissionswert, von Wertpapieren. Aktien werden demnach „über pari“ ausgegeben, Anleihen hingegen werden zu oder unter pari ermittelt.
Übersteigt ein Betrag bei einer Emission von Wertpapieren, Beteiligungen oder Fondsanlagen den eigentlichen Nennwert, wird dieser als Agio bezeichnet. Gleiches gilt bei der Rückzahlung, denn der zurückzubezahlende Betrag größer ist als der Nennwert.

Beim Agio können die anfallenden Gebühren und Provisionen enthalten sein, welche bei Abschluss eines Vertrages entstehen können. Das Agio einer Emission bei Schuldverschreibungen wird als passiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen. Das Rückzahlungsagio wird als aktiver Posten ausgewiesen.
Bei Optionsscheinen wird durch das Agio ausgedrückt, um welchen prozentualen Anteil ein Basiswert bis zu seiner Fälligkeit steigen oder fallen muss, damit der Käufer keine Verluste hat. Das Agio stellt demnach zusätzliche Kosten dar, welche aber andersrum bei einem Disagio ebenfalls anfallen würden, nur auf eine andere Art und Weise.