Bei einem Konsumentenkredit handelt es sich um einen Kredit, bei welchem der Kreditnehmer monatliche Raten bezahlt, die immer gleicher Höhe sind, und bei welchem der Zinssatz festgelegt ist. Auch die Laufzeit bei einem Konsumentenkredit ist festgelegt. Es gibt für den Kreditnehmer und auch den Kreditgeber selbstverständlich die Möglichkeit, den Konsumentenkredit zu kündigen. Allerdings unterschieden sich die Möglichkeiten der Kündigung eines Konsumentenkredites durch den Kreditnehmer und Kreditgeber.
Ab dem Tag der Auszahlung kann der Kreditnehmer den Kredit sechs Monate später kündigen. Allerdings muss hier die 3-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden. Wird die Kündigung auf diese Weise ausgesprochen, das der Kreditgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Allerdings hat das kreditgewährende Institut nicht die Pflicht, die Bearbeitungsgebühr, welche für den Kredit berechnet worden ist, zurückzuerstatten. Aber der Kreditgeber darf für die Kündigung eine Bearbeitungsgebühr erheben und dem Kreditnehmer berechnen.
Das Kreditinstitut darf dem Konsumenten die Kündigung für einen Kredit aussprechen, wenn:
- zwei Raten aufeinander folgend ausbleiben, sei es ganz oder teilweise.
- mindestens 10 Prozent von Kreditnennbetrag offen stehend sind, falls das Darlehen eine Laufzeit von weniger als Jahren hat.
- mindestens 5 Prozent vom Kreditnennbetrag offen stehend sind, falls die Laufzeit höher als drei Jahre ist
- Die Kündigung des Konsumentenkredites mit der dritten Mahnung durch das Kreditinstitut angedroht worden ist, die Frist von zwei Wochen eingehalten wird und auf die Folgen der Kündigung aufmerksam gemacht worden ist
In § 14 Verbraucherkreditgesetz heißt es: Erfüllt der Verbraucher vorzeitig seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag, der die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer anderen Leistung gegen Teilzahlungen zum Gegenstand hat, so vermindert sich der Teilzahlungspreis um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach der vorzeitigen Erfüllung entfallen. Ist bei einem Kreditvertrag ein Barzahlungspreis gemäß § 4 Abs. 1 Satz 5 nicht anzugeben, so ist der gesetzliche Zinssatz zu Grunde zu legen. Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Kosten kann der Kreditgeber jedoch für die ersten neun Monate der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit auch dann verlangen, wenn der Verbraucher seine Verbindlichkeiten vor Ablauf dieses Zeitraums erfüllt.
Sollte bei Vertragsabschluss eine Sondertilgung eingeräumt worden sein, kann der Konsument die Kündigung des Konsumentenkredites auch durch die Sonderzahlung kündigen. Sinnvoll ist die Option einer Sondertilgung immer dann, wenn mit einem höheren Geldeingang gerechnet werden kann.