In jedem Jahr zum Jahresende besteht für jeden Versicherten, seine KFZ Versicherung zu wechseln. Die Kündigung muss immer bis zum 30. November eines jeden Jahres bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein. Außerhalb von diesem Zeitraum ist noch ein Wechsel möglich, wenn ein neues Auto angemeldet wird oder die Beiträge innerhalb des Versicherungsjahres unverhältnismäßig ansteigen.
Vergleich der Autoversicherungen
Bevor jedoch ein neuer Vertrag bei einer anderen Versicherung abgeschlossen wird, ist ein Vergleich unbedingt anzuraten. Auf den verschiedensten Seiten im Internet sind alle Anbieter für Autoversicherungen einsehbar. Ebenso wird der Versicherte über aktuelle Änderungen im Versicherungsrecht oder Gesetzesänderungen informiert, die für ihn zweifelsohne relevant sein könnten. Um für sich den günstigsten Tarif zu finden, sollte der Versicherte den KFZ Versicherungrechner online benutzen, der auf jeder Vergleichsseite zur Verfügung steht. Hier werden alle Angaben zu dem Fahrzeug eingetragen, wie zum Beispiel Marke, Typ, Garagenfahrzeug und weitere.
Leistungen ins Verhältnis setzen
Weiterhin sind noch Angaben zum Führerschein sowie die bisherigen Vorschäden im laufenden Jahr zu machen. Gerade bei dem letzteren Fall gilt es, auf die Richtigkeit der Angaben zu achten. Alles andere kann die Berechnung des Versicherungstarifes negativ beeinflussen und später für unangenehme Überraschungen sorgen. Innerhalb von wenigen Sekunden erhält der Verbraucher eine genaue Aufstellung, wie hoch in seinem individuellen Fall die Versicherungsprämie ist. Ebenso bekommt er Vorschläge, welche Versicherungen in Frage kommen würden. Dennoch sollten unbedingt die Leistungen mit den Tarifen in ein Verhältnis zueinander gesetzt werden. Denn nicht immer ist günstig auch wirklich die beste Wahl. Hat der Autofahrer sich für eine neue KFZ Versicherung bei einer neuen Gesellschaft entschieden, dann kann der Abschluss online beantragt werden. Dies spart ein Vielfaches an Zeit. Jedoch sollte der bisherige Vertrag erst nach der schriftlichen Bestätigung für den Versicherungsschutz durch die neue Versicherung gekündigt werden. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherte im Schadensfall ohne Deckungsschutz dasteht, was zu erheblichen Problemen führen kann.