Um die Jahrtausendwende setzte sich in Deutschland die Erkenntnis durch, dass die umlagefinanzierte Rentenversicherung ergänzt werden muss. Umlageverfahren bedeutet, dass die heutigen Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die aktuell zu zahlenden Renten finanzieren. Da sich das Verhältnis von Arbeitnehmer und Rentnern aber zugunsten der Letztgenannten ändert, gibt es innerhalb des Systems im Wesentlichen nur zwei Möglichkeiten: Entweder müssen die Sozialversicherungsbeiträge erhöht oder die Renten gesenkt werden. Die damalige Bundesregierung entschied sich deshalb dafür, mit der Riester- sowie der Rürup Rente die private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu fördern. Wer sich einen auskömmlichen Lebensstandard im Alter sichern will, sollte von diesen staatlich geförderten Möglichkeiten Gebrauch machen.
Was ist bei der Rürup Rente anzurechnen?
Die Rürup Rente ist vor allem für Selbstständige und viele freiberuflich Tätige, zumal diese keinen Anspruch auf eine Riester-Rente haben, sowie für besser verdienende Angestellte und Beamte empfehlenswert. Die staatliche Vergünstigung ist dergestalt gegeben, dass die Beiträge von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Alleinstehende können sich bis zu 20 000 Euro, Ehepaare bis zu 40 000 Euro anrechnen lassen. Der prozentuale Anteil, der von diesen Beträgen abzugsfähig ist, steigt jährlich und beträgt ab dem Jahr 2025 100 %. 2011 sind es 72 %. Im Gegenzug steigt auch der Prozentsatz, mit dem die spätere Rentenleistung besteuert wird. Personen, deren Rentenbeginn 2011 ist, müssen 62 % des erhaltenen Geldes bei der Steuer berücksichtigen. Jährlich steigt dieser Satz um 2 %-Punkte. Insgesamt ist dies für Rürup-Sparer ein vorteilhaftes Verfahren, da der persönliche Steuersatz während der Ansparphase in der Regel wesentlich höher ist als in der Rentenzeit.
Versicherungsverträge müssen, um unter die Rürup-Regelung zu fallen, eine lebenslange Mindestrente garantieren. So haben die Versicherungsnehmer Planungssicherheit. Die Höhe der jeweiligen Mindestrente sollte beim Vergleich verschiedener Angebote als wichtiges Kriterium beachtet werden. In einen Rürup-Vertrag können auch Zusatzversicherungen integriert werden, namentlich eine Hinterbliebenen- sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das hat den Vorteil, dass die Kosten dafür auch im Rahmen der Rürup Rente steuerlich absetzbar sind.