Nicht nur Superreiche können Ihr Vermögen für einen guten Zweck einsetzen. Bereits ab einem fünfstelligen Betrag lässt sich eine Stiftung gründen und so etwas Sinnvolles beispielsweise mit dem Erbe anstellen. Welche Vorteile eine Stiftungsgründung hat und wie sie überhaupt funktioniert, erfahren Sie hier.
Eigene Stiftung gründen: Darum kann es sich lohnen
„Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet ist“, erklärt Verena Staats, Justiziarin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen, gegenüber N-TV. Folge: Das Stiftungskapital bleibt erhalten, die Erträge sind für klar definierten Zwecke vorgesehen. Diese sind gemeinnützig und unterstützen so die Gemeinde, Vereine oder wohltätige Organisationen.
Stiftungen finanzieren sich gewöhnlich über die Zinserträge aus dem Kapitalvermögen. Durch die momentane Niedrigzinslage ist das kaum noch möglich. Ein zusätzlicher Ertragszweig erschließt sich einer Stiftung daher über Unternehmensbeteiligungen wie Aktien. Die Gründung einer rechtsfähigen, selbständigen Stiftung lohnt sich laut Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, erst ab einem Stiftungskapital von rund einer Million Euro.
Eine Stiftung bietet sich für die an, die beispielsweise keine Angehörigen haben, ihr Erbe aber sinnvoll einsetzen wollen. Denkbar ist eine Stiftungsgründung auch für diejenigen, die ein Vermögen angehäuft haben und nur einen Teil weiter vererben, den anderen Teil gemeinnützig einsetzen wollen. Mehr über die Voraussetzungen für das Gründen einer Stiftung erfahren Sie hier.
Vorteile der Stiftungsgründung
Nur eine Stiftung mit einem gemeinnützigen Charakter genießt Steuervorteile und ist von der Erbschafts- sowie von der Körperschaftssteuer befreit. Ein Teil der Stiftungserträge kann den Angehörigen des Stiftungsgründers zukommen. Nach dem Gemeinnützigkeitsrecht darf allerdings höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens für die Familienabsicherung verwendet werden.
Eine Stiftungsgründung ist allerdings kein geeignetes Mittel, um einen Erbstreit zu verhindern. Die Pflichtteilsberechtigte (Ehepartner und Kinder) haben einen gesetzlichen Mindestanspruch auf einen Teil des Erbes. Um dem Streit aus dem Weg zu gehen, kann der Stiftungsgründer einen Teil seines Vermögens vererben und den restlichen Teil durch die gemeinnützige Stiftung festsetzen. Vorteil: Das Erbe wird sinnvoll eingesetzt und kann nicht vollständig verschwendet werden. Will man einem Erbstreit vorbeugen, bietet sich eine Familienstiftung an. Sie ist zwar eine nicht gemeinnützige Stiftungsform, sichert aber das Vermögen und die Versorgung der Angehörigen.
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